Hamburger Zentrum für Versicherungswirtschaft

Universität Hamburg

Recht der Rückversicherung und Schiedsverfahrensrecht

Das Recht der Rückversicherung ist in Deutschland kaum kodifiziert. Im Aufsichtsrecht (VAG) sind in den vergangenen Jahren immerhin einige Regelungen aufgenommen worden, initiiert vor allem durch entsprechende Direktiven der Europäischen Union, das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gilt indes nicht für die Rückversicherung. Mithin ergeben sich Rechte und Pflichten der Partner eines Rückversicherungsvertrages zuvorderst aus dem jeweiligen Vertrag selber sowie aus allgemein anerkannten Handelsbräuchen. Für das Verständnis eines Rückversicherungsvertrags und seiner Klauseln, die sich von denen in Erstversicherungsverträgen nachhaltig unterscheiden, ist es daher zunächst unerlässlich, das Rückversicherungsgeschäft als solches zu verstehen.

Die Seminareinheit „Recht der Rückversicherung“ beantwortet daher zunächst die Frage, warum Rückversicherung überhaupt benötigt wird. Weiter werden Rückversicherungsstrukturen und die verschiedenen Formen der Rückversicherung erläutert, bevor schließlich gesetzliche und vertragliche Grundlagen besprochen werden.  

Nur mit diesem Grundlagenwissen wird es den Seminarteilnehmern ermöglicht, Sinn und Inhalt der Klauseln eines Rückversicherungsvertrages zu analysieren und zu diskutieren. Dabei werden auch typische Fallkonstellationen bspw. zum Eventbegriff oder der Berechnung eines PML betrachtet. Am Ende eines Rückversicherungsvertrages steht im Zweifel die Kündigung bzw. Nicht-Verlängerung und die Frage nach den Rechtsfolgen; Stichwort Run-off.

Eine Klausel in beinahe jedem Rückversicherungsvertrag ist die Schiedsklausel. Auch hier wird zunächst ganz allgemein erklärt, was Schiedsgerichtsbarkeit überhaupt bedeutet, welche Vor- und Nachteile zB gegenüber der staatlichen Gerichtsbarkeit bestehen und was es sonst noch für Streitbeilegungsmethoden gibt, die in Versicherungsverträgen eine Rolle spielen können. Natürlich wird auch auf die wesentlichen gesetzlichen Regelungen, insbesondere im 10. Buch der ZPO eingegangen.

Am besten kann man allerdings das Schiedsverfahren verstehen, wenn man es vom Schiedsvertrag, über die Schiedsklage, die Zusammensetzung des Schiedsgerichts, bis hin zum Schiedsspruch durchspielt. Und wie sieht es eigentlich mit der internationalen Vollstreckung von Schiedssprüchen aus? Welche Institutionen gibt es und welche Bedeutung haben diese?

Die Seminareinheit „Schiedsverfahrensrecht“ endet mit der Verbindung von Schiedsgerichtsbarkeit mit typischen Anwendungsfällen in der Erst- bzw. Rückversicherung sowie der Betrachtung einiger Spezialprobleme in diesem Zusammenhang.

 

Dozent: Dr. Hubertus Labes