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Recht der privaten Kranken-/Pflegeversicherung
Nach einer kurzen Darstellung der Entwicklung der privaten Krankenversicherung und der Erläuterung grundlegender Begriffe der PKV werden die Regelungen der §§ 193 – 208 VVG erörtert, wobei der Schwerpunkt auf der sich aus dem GKV-WSG (Gesundheitsreform) seit dem 1.1.2009 ergebenden Rechtslage und Problematik (Stichworte: Basistarif, Pflichtversicherung, Tarifwechselrecht, Portabilität der Alterungsrückstellung) liegt. Daneben werden exemplarisch immer wieder zu Streit führende Leistungsfälle dargestellt einschließlich ihrer prozessualen Besonderheiten. Erläutert werden auch die für die PKV wichtigen Regelungen einer Beitrags- und Bedingungsanpassung. Ferner wird ein Überblick gegeben über die Reisekrankenversicherung, die Reiserücktrittskostenversicherung und schließlich über die private Pflegepflichtversicherung und die private ergänzende Pflegeversicherung.
Dozent: Rechtsanwalt Dr. Gerhard Heinemann
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