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Bewerbung
Bewerben können sich Absolventen der Rechtswissenschaften (mind. Bachelor / 1. Staatsexamen) mit einschlägiger Berufserfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr. Absolventen der Betriebswirtschaftslehre oder verwandter Fächer mit einem erkennbaren rechtlichen/versicherungsrechtlichen Schwerpunkt können sich ebenfalls bewerben. Entsprechende Fachkenntnisse können in Einzelfällen auch durch einschlägige berufliche Erfahrung nachgewiesen werden, wobei ein Hochschulabschluss unbedingte Voraussetzung ist.
Für Ihre Bewerbung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild,
- Abiturzeugnis/Zeugnis eines gleichwertigen Schulabschlusses in amtlich beglaubigter Fassung,
- Abschlusszeugnis des Studiums in amtlich beglaubigter Fassung,
- Arbeitszeugnis/Referenz des letzten Beschäftigungsverhältnisses,
- Ausgefüllter und unterschriebener Zulassungsantrag.
- Ausländische Bewerber reichen bitte zusätzlich einen Nachweis ihrer Deutschkenntnisse (DSH, Test DaF 3) ein.
Die Programmkosten für drei Semester in Höhe von 10.400 EUR (für Frühbucher 9.500 EUR*) sind i.d.R. in zwei monatlichen Raten zu Beginn des Studiengangs zu überweisen. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte die Studiengangskoordinatorin.
Die Gebühren beinhalten die Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen und zusätzlichen extra-curricularen Aktivitäten, Lehrmaterialien, die Immatrikulationsgebühren an der Universität Hamburg (inkl. Ticket für den öffentlichen Nahverkehr) sowie Pausenverpflegung.
Über fehlende Unterlagen in Ihrer Bewerbung werden Sie innerhalb einer Woche unterrichtet. Ihre Bewerbung wird nach Eingang Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen weiter bearbeitet. Die Entscheidung über eine Zulassung erfolgt nach Ablauf der Bewerbungsfrist durch den Zulassungsausschuss.
* Dieses Angebot gilt bei Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen bis 31. Mai des jeweiligen Bewerbungszeitraums.
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