Hamburger Zentrum für Versicherungswirtschaft

Universität Hamburg

Inhalt und Ziele der Veranstaltung

Das deutsche Gesundheitssystem steht aufgrund seiner strukturellen Defizite sowie des beginnenden demographischen Wandels vor tiefgreifenden Änderungen. Dies betrifft im Besonderen auch die Krankenversicherungsunternehmen sowohl im Bereich der GKV als auch der PKV. Beispiele für aktuelle Herausforderungen für Krankenversicherer sind etwa die selektive Vertragsgestaltung mit Leistungsanbietern, die Gestaltung des Wettbewerbs innerhalb und zwischen beiden Krankenversicherungssystemen, die Bedeutung strategischer Partnerschaften zwischen GKV- und PKV-Unternehmen sowie Fragen der Rationierung von Gesundheistleistungen.
Auf dem 4. Symposium des Hamburger Zentrums für Versicherungswissenschaft werden führende Experten aus Wissenschaft und Unternehmenspraxis diese Probleme beleuchten und mögliche Lösungsansätze aufzeigen und diskutieren.

Das Symposium richtet sich an alle Interessenten aus Unternehmen und Wissenschaft und soll insbesondere den Gedankenaustausch zwischen Praktikern und Wissenschaftlern fördern.

 Das Tagungsprogramm der Veranstaltung finden Sie hier.

Unterlagen zu den Vorträgen des Symposiums

Referent

Thema

Prof. Dr. Friedrich Breyer
Universität Konstanz

Rationierung von Gesundheitsleistungen und die Präferenzen der Versicherten
(Vortragsscript)

Prof. Dr. Wolfgang Greiner
Universität Bielefeld

Evaluation der integrierten Versorgung

Prof. Dr. Stefan Greß
Hochschule Fulda

Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich - Von der Selektion zur Manipulation?

Prof. Dr. Bertram Häussler
IGES Institut

Notwendigkeit und Ausführungsmöglichkeiten für innovationsorientierte Zusatzversicherungen

Ingo Kailuweit
KKH-Allianz

Strategische Partnerschaft zwischen GKV und PKV

Prof. Dr. Martin Nell
Universität Hamburg

Wettbewerb in der PKV - Zur aktuellen Diskussion über die Portabilität der Alterungsrückstellung

Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer
Universität Münster

Das Spannungsverhältnis von Krankenversicherungsrecht und Wettbewerbsrecht am Beispiel der Selektivverträge